Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der LivYn Immobilien – Kathia Schlick
Rechtliche Hinweise
Mit der Verwendung der vorstehenden Angebote erkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen als verbindlich an. Als Verwendung eines Angebots gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen eines angebotenen Objekts mit uns oder dem Eigentümer.
Geltung
Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und der LivYn Immobilien – Kathia Medina Schlick ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.
Vertraulichkeit/Weitergabeverbot
Die Angebote und Informationen, die von LivYn Immobilien – Kathia Medina Schlick verschickt werden, sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Es ist nicht gestattet, diese ohne schriftliche Zustimmung von LivYn Immobilien – Kathia Medina Schlick an Dritte weiterzugeben. Wenn der Empfänger gegen diese Verpflichtung verstößt und der Dritte, an den die Informationen weitergegeben wurden, einen Vertrag abschließt, der provisionspflichtig wäre, muss der Empfänger eine Provision als Schadenersatz zahlen. Der Empfänger kann jedoch nachweisen, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist. LivYn Immobilien – Kathia Medina Schlick kann auch einen weitergehenden Schadenersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen geltend machen.
Angebote
Die Angebote der LivYn Immobilien – Kathia Medina Schlick erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/ Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der LivYn Immobilien – Kathia Medina Schlick nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/ Tauschvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die LivYn Immobilien – Kathia Medina Schlick hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der LivYn Immobilien – Kathia Medina Schlick, so ist der Kunde verpflichtet, der LivYn Immobilien – Kathia Medina Schlick unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.
Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Bei einem Immobilientausch, also bei einem Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragsparteien das Eigentum an ihrer Immobilie jeweils entgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen, ist Bemessungsgrundlage für die von dem jeweiligen Kunden zu bezahlender Provision der jeweilige Gegenwert der von diesem Kunden erworbenen Immobilie, wie er vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbene Immobilie als Tauschwert angesetzt wird, und nicht lediglich die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilien. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 3,57% vom wirtschaftlichen Kaufpreis oder Tauschwert der erworbenen Immobilie (s.o.) bzw. 3,57 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten, je inkl. 19% ges. MwSt.
Entstehen des Provisionsanspruchs
Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der LivYn Immobilien – Kathia Medina Schlick im Falle des Ankaufs, Tauschs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch der LivYn Immobilien – Kathia Medina Schlick entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der LivYn Immobilien – Kathia Medina Schlick ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der LivYn Immobilien – Kathia Medina Schlick nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der LivYn Immobilien – Kathia Medina Schlick nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.
Doppeltätigkeit
Die LivYn Immobilien – Kathia Medina Schlick darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
Vorkenntnis
Wenn dem Kunden das von LivYn Immobilien – Kathia Medina Schlick angebotene Objekt bereits bekannt war, hat er dies mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, hat er LivYn Immobilien – Kathia Medina Schlick die dadurch entstehenden Aufwendungen zu ersetzen.
Haftungsbegrenzung
Die Haftung der LivYn Immobilien – Kathia Medina Schlick wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Die Firma Rainer Jacobs Immobilien haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 2 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, so gelten diese.
Informationspflicht nach VSBG
LivYn Immobilien – Kathia Medina Schlick ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Verbraucherschlichtungsverfahren nach der VSBG teilzunehmen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
